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Reisen mit Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis

Betäubungsmittel oder medizinisches Cannabis, welche von einem Arzt verordnet wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für maximal 30 Tage mitgeführt werden. Dazu benötigen Sie eine vollständige und korrekt ausgefüllte Bescheinigung des verordnenden Arztes. Diese muss vor Reiseantritt durch das zuständige Gesundheitsamt beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich bereits 14 Tage vor Reiseantritt an das Gesundheitsamt, damit bei eventuellen Unstimmigkeiten in der Bescheinigung oder Nachfragen bei Ihrem verordnenden Arzt eine Bearbeitung bis zum Reiseantritt ermöglicht werden kann.

Dabei werden Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens) und in Nicht-Mitgliedsstaaten (mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des Internationalen Suchtstoffkontrollamt) unterschieden. Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Abkommens gibt es keine international gültigen Bestimmungen für die Mitnahme von Medikamenten. Einige Länder verlangen zusätzliche Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln oder medizinischem Cannabis. Deshalb empfehlen wir, sich bereits bei der Reiseplanung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.

Zur Beglaubigung beim Gesundheitsamt vorzulegende Unterlagen:
- Pass oder Personalausweis der reisenden Person
- Vollständige vom verordnenden Arzt ausgefüllte Bescheinigung
- Betäubungsmittelrezept oder Kopie / Ausdruck des elektronischen Rezeptes

Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Weitere Informationen und den Link zu den Bescheinigungen erhalten Sie HIER oder telefonisch unter 06561 15-4640.