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Hitzefalle Auto: Den Hund zurückzulassen ist kein Kavaliersdelikt

Denn „kurz“ ist in vielen Fällen schon viel zu lang. Hunde haben nur sehr wenige Schweißdrüsen. Im Wesentlichen regulieren sie ihre Körpertemperatur durch das Hecheln. Bereits 30°C Lufttemperatur stellen für den Hund eine erhebliche körperliche Belastung dar, welcher er mit dem Hecheln nicht mehr effektiv begegnen kann. Solch hohe Temperaturen sind im Sommer schnell erreicht: Bei z.B. ca. 22°C Außentemperatur herrschen im Auto bereits nach nur ca. 12 Minuten etwa 30°C, bei 28 °C Außentemperatur nach 10 Minuten schon 35 °C und nach 30 Minuten 44 °C. Nur für wenige Minuten kann ein Hund diese Temperaturen aushalten. Danach kann es zu schweren Organschäden, Dehydrierung und schließlich zum Hitzetod kommen.

Oftmals lassen Besitzer die Fensterscheiben des Fahrzeuges einen Spalt weit geöffnet oder kühlen den Wagen bevor sie aussteigen mit der Klimaanlage herunter. Doch diese beiden Maßnahmen helfen nicht im Geringsten. Selbst wenn alle Fenster über 20 cm geöffnet wären, fände kein ausreichender Sauerstoffaustausch statt. Und auch der kühlende Effekt der Klimaanlage hält nur ca. 5 Min. nach Verlassen des Autos an.

Die Hitzeentwicklung im Auto sollte somit keinesfalls unterschätzt werden. Die Farbe des Wagens spielt im Übrigen keine Rolle dabei. Helle Modelle heizen sich etwa genauso schnell auf wie dunkle. Auch auf Schatten sollte der Besitzer sich nicht zu sehr verlassen. Sonne und Wolken sind im Zweifel schnell weiter gezogen und das Auto wieder der Hitzeeinstrahlung ausgesetzt.

Dass das Zurücklassen von Hunden im Fahrzeug bei sommerlichen Temperaturen kein Kavaliersdelikt ist, zeigt § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Hiernach droht demjenigen, der einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Auch als Ordnungswidrigkeit kann das Zurücklassen des Hundes im Auto nach § 18 Abs. 1 Nr.1 TierSchG geahndet werden. In jedem Fall trägt der Besitzer die Kosten für eventuell entstehende Polizei- oder Veterinäreinsätze.

Was ist zu tun?
Sehen Sie bei starker Hitze einen Hund in einem verschlossenen Wagen, greifen Sie nicht selbst ein. Rufen Sie die zuständige Ordnungsbehörde (Verbandsgemeinde- / Stadtverwaltung) oder Polizeiinspektion an. Notieren Sie Datum, Zeit, Ort, Kennzeichen sowie die Außentemperatur. Machen Sie Bildaufnahmen von der Umgebung und allen Seiten des Fahrzeuges. Wenn das Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz oder ähnlichem steht, lassen Sie den Fahrer ausrufen.