Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung in Seffern
Öffentliche Bekanntmachung
Die untere Landesplanungsbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat auf Antrag der Firma Camperhof, vertreten durch Herrn Anton Zaitsev, 41748 Viersen, eine beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung gem. §§ 16, 27 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. §§ 18, 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Umnutzung der „Unteren Mühle“ in Seffern, Flur 5, Flurstück 1, zu Ferienwohnungen sowie Neuerrichtung eines Wohnmobilstandplatzes eingeleitet. Für die baurechtliche Sicherung des Vorhabens ist eine Teiländerung des geltenden Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburger Land für den Bereich der Ortsgemeinde Seffern sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das Planungsvorhaben stellt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) eine raumbedeutsame Maßnahme dar, für die es einer beschleunigten Raumverträglichkeitsprüfung bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft
- ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und
- wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 16, 15 Abs. 3, 27 Abs. 3 ROG i. V. m. §§ 18, 17 Abs. 7 LPlG können die der beschleunigten Raumverträglichkeitsprüfung zu Grunde liegenden Antragsunterlagen in der Zeit vom 16.06.2025 bis 15.07.2025 unter folgender Internetadresse der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm: www.bitburg-pruem.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Alternativ können die Planunterlagen bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Standort - Alte Kaserne, Maria-Kundenreich-Straße 7, 54634 Bitburg, Zimmer 1.12, jeweils montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden.
Die Einwohnerinnen und Einwohner und die ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen können sich bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei der unteren Landesplanungsbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Frau Metzen (metzen.verena@bitburg-pruem.de), zum Planungsvorhaben äußern. Das Ergebnis der beschleunigten Raumverträglichkeitsprüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Untere Landesplanungsbehörde
Im Auftrag
gez. Verena Metzen