Sorgeregister, Negativbescheinigung, Auskunft zum alleinigen Sorgerecht
Nach § 58a SGB VIII kann sich eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt einen Nachweis über das alleinige Sorge-recht ihres minderjährigen Kindes ausstellen lassen (Negativbescheinigung).
Für die Ausstellung dieser Bescheinigung werden von der Mutter benötigt: Name, Vorname, Wohnanschrift sowie Geburtsnachweis des Kindes.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter/innen richtet sich nach dem Geburtsnamen des Kindes.
Zuständig
Freis, Monika
Beistandschaften, Beurkundungen, Pflegschaften, Familiennamen B, C, P, Ta - Tn und Q, dienstags bis donnerstags
Maiers, Martina
Beistandschaften, Beurkundungen, Pflegschaften, Familiennamen A, D, F, G, U, V, X, Y, Z, montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils vormittags
Bohr, Yvonne
Beistandschaften, Beurkundungen, Pflegschaften E, K, Mf – Mz, N, O, R, S
Reiter, Rita
Beistandschaften, Beurkundungen, Pflegschaften, Familiennamen H, I, J, L, Ma - Me, W
Schmitz, Hans-Dieter
Beistandschaften, Beurkundungen, Pflegschaften Familiennamen