Eheschließung
Möchte eine im Ausland lebende Person, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, einen deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthalt im Bundesgebiet heiraten und sich dauerhaft hier aufhalten, so benötigt sie für die Einreise ein Visum der deutschen Auslandsvertretung. Dieses Visum kann nur mit Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden.
Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis des in Deutschland Lebenden
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum (z. B. Grundsteuerbescheid)
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
Dokumente & Downloads
Verpflichtungserklaerung-Auslaenderbehoerde.pdfZuständig
Pesch, Markus
Ausländerrecht/Asylrecht A - C
Brück, Udo
Ausländerrecht/Asylrecht D - G
Nickels, Lisa
Ausländerrecht/Asylrecht B, EU-Bürger A - Sh
Ankner, Anika
Wirtschaftliche Jugendhilfe - Voll- und teilstationäre Maßnahmen I - Z
Klasen, Tanja
Ausländerrecht/Asylrecht Familiennamen N - Z, EU-Bürger Familiennamen Si - Z
Böttel, Yvonne
Ausländerrecht/Asylrecht Familiennamen H - M