Nachweispflicht für Tierarzneimittel
Seit dem 24.09.2001 sind Tierhalter verpflichtet, jede durchgeführte Anwendung von Tierarzneimitteln, die nicht zum Verkehr außerhalb von Apotheken freigegeben sind, im Bestandsbuch zu dokumentieren. Weitere Auflagen für Tierhalter finden Sie hier.
Zuständig
Berezina, Victoria
Tierseuchen, Tierschutz, Lebensmittelüberwachung
Heck, Rudolf
Amtsleiter
Dr. Pfannenschmidt, Florian
Fachlicher Leiter und stellv. Amtsleiter
Stoll, Thomas
Allgemeine Veterinärverwaltung, Untere Fischereibehörde
Hahn, Anna
Tierseuchen, Tierschutz, Lebensmittelüberwachung
Dr. Balleyer, Claudia
Tierseuchen, Tierschutz, Lebensmittelüberwachung