Wassergefährdende Stoffe
Es handelt sich um feste, flüssige und gasförmige Stoffe die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Anlagen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz).
Weitere Informationen bietet die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Zuständig
Elsen, Birgit
Gewässerschutz
Knauf, Martina
Fachbereichsleiterin Umwelt, Gewässerschutz
Schons, Richard
Immissionsschutz, Gewässerschutz
Reiffers, Daniela
Gewässerschutz, Immissionsschutz
Rings, Sandra
Immissionsschutz, Gewässerschutz
Diederichs, Dominik
Naturschutz, Wasserrecht, Abfall