Fördermöglichkeiten im Bereich des Naturschutzes
Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die "Fördergrundsätze Landespflege" festgelegt. Darin wird konkret geregelt, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen gefördert werden können. Bei den Fördermitteln handelt es sich um Landesmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Neben dieser Fördermöglichkeit gab es in den Jahren 1987 bis 1994 die sogenannten Biotopsicherungsprogramme. Im Rahmen dieser Programme werden extensive Landnutzungsformen im Offenlandbereich gefördert, indem die Eigentümer der Flächen auf der Grundlage entsprechender Verträge für die extensive Nutzung einen finanziellen Ausgleich erhalten. Gefördert werden Ackerrandstreifen, Streuobstwiesen und extensiv genutztes Dauergrünland.
Die Biotopsicherungsprogramme sind durch ähnliche Programme zur "Förderung umweltschonender Landbewirtschaftung", die sogenannten FUL-Programme, abgelöst worden, die in der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom Amt 11 - Landwirtschaft betreut werden.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Diesntleistungsdirektion Trier.
Dokumente & Downloads
Zuständig
Becker, Christel
Naturschutz
Nabben, Manfred
Naturschutz
Hau, Yvonne
Naturschutz