Windkraftanlagen
Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m sind genehmigungspflichtig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Bei Anträgen für 20 und mehr Windkraftanlagen ist ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Anträge für bis zu 19 Windkraftanlagen unterliegen grundsätzlich dem vereinfachten Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, sofern keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Dokumente & Downloads
Zuständig
Schons, Richard
Immissionsschutz, Gewässerschutz
Rings, Sandra
Immissionsschutz, Gewässerschutz