Corona-Soforthilfe Solo-Selbstständige / Unternehmer
Für Solo-Selbstständige und Unternehmer in Rheinland-Pfalz:
Seit dem 30.03.2020 kann die Corona-Soforthilfe beantragt werden. Die letzte Antragstellung ist am 31. Mai 2020 möglich.
Hinter den folgenden Links der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und anderer Anbieter finden Sie das Antragsformular sowie weitere Informationen wie z.B. die Bearbeitungshinweise, eine FAQ-Liste sowie die Kleinbeihilfenregelung des Bundes zur Corona-Soforthilfe für Unternehmen.
- ISB: https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html#tab6224-0
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
- IHK Trier: https://www.ihk-trier.de/p/Hinweise_und_Links_zum_Coronavirus_fuer_Unternehmen-5-20203.html
- HWK Trier: https://www.hwk-trier.de/artikel/soforthilfen-jetzt-beantragen-hwk
Anträge für den Zuschuss nimmt ausschließlich die Investitions- und Strukturbank Rheinland- Pfalz entgegen.
Bitte den Antrag ausgefüllt, unterzeichnet, mit den Anlagen und ausschließlich im PDF-Format eingescannt nur an die E-Mail-Adresse CSH(at)isb.rlp.de versenden
Bitte beachten Sie auch die Detailinfos des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 28.03.2020, aktualisiert 31.03.2020