Schnelltestung / Bürgertest
Für wen ist der Bürgertest kostenlos?
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere bis zur vollendeten 12. Woche
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- ambulante Pflege
- und weitere (z. B. Einrichtungen der Rehabilitation)
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen (Bsp.: Kinderreisepass, Mutterpass, usw.)
Bei Fragen finden Sie weitere Informationen unter anderem zum 3-Euro-Bürgertest unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html