Positiver Selbsttest
Können Personen mit einem positiven Selbsttest-Ergebnis eine PoC-Antigentestung in einer Teststelle in Anspruch nehmen?
Asymptomatische Personen, deren Selbsttest ein positives Ergebnis aufweist, sind entsprechend §6 der Absonderungsverordnung des Landes verpflichtet, in einer Teststelle des Landes einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal vornehmen zu lassen. Ist das Ergebnis des durch geschultes Personal vorgenommenen PoC-Antigentests nach Satz 1 positiv, hat sich diese Person nach § 2 Abs. 2 unverzüglich in Absonderung zu begeben.
Die Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion finden Sie unter Rechtsgrundlagen rlp.de.
Quelle: https://corona.rlp.de/de/testen/informationen-fuer-teststellen-und-testende/#c134788
Weitere Infos:
- Eine Teststelle in Ihrer Nähe finden Sie in der aktuellen Übersicht hier.
- Informationen für an Covid 19 Erkrankte
- Corona-Portal