Hausstandsangehörige / enge Kontaktpersonen
Für Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht keine Verpflichtung zur Absonderung.
Es wird empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren, insbesondere in ge-schlossenen Räumen eine FFP-2 Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tra-gen und sich für einen Zeitraum von fünf Tagen täglich selbst zu testen.
Kindertagesstätten (Kitas)
- die Kinder innerhalb der Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren pädagogische Fachkräfte und sonstige Betreuungspersonen müssen sich nicht mehr in Absonderung begeben.
- Für die positiv getesteten Kinder gelten die allgemeinen Quarantäneregelungen.
Schulen
- Die sich mit dem infizierten Kind in einer Klasse befindlichen Schüler und Lehrer müssen keine Schnelltests vor Ort durchführen und sich nicht in Absonderung begeben.
- Für die positiv getesteten Kinder gelten die allgemeinen Quarantäneregelungen.
Testmöglichkeiten:
- Bei Symptomen (z.B. Husten, Schupfen, Fieber, Schmerzen, Atemnot oder Geruchs-/Geschmacksverlust) wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Hausarzt! In diesem Fall veranlasst der Hausarzt die Testung.
https://www.praxisfinder-rlp.de/corona-anlaufstellen/tabelle
- Bitte wenden Sie sich in allen anderen Fällen an eines der offiziellen Schnelltestzentren
(* POC = Schnelltest, der zum direkten Erregernachweis in einer Testeinrichtung vor Ort vorgenommen wird)