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Anträge auf unentgeltliche Schulbuchausleihe bis 15. März beim Schulträger einreichen

Wer noch einen Antrag zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für das im Sommer beginnende Schuljahr 2023/2024 stellen möchte, sollte dies jetzt tun.
Die Annahmefrist endet am 15. März 2023. Daran erinnert die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.

Die Antragsformulare wurden bereits an die Schüler der kreiseigenen Schulen ausgehändigt. Wer noch kein Formular erhalten hat, kann dies in den Schulsekretariaten oder bei der Kreisverwaltung erhalten. Alternativ ist unter www.lmf-online.rlp.de (>Merkblätter zur Schulbuchausleihe und Antrag auf Lernmittelfreiheit) der Download möglich. Das Formular als PDF-Dokument ist am Artikelende abrufbar.

Die Antragstellung ist ebenfalls > HIER < online möglich.

Die Lernmittelfreiheit und auch die entgeltliche Ausleihe muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden, auch wenn sich an den auszugebenden Lernmitteln nichts ändert (z.B. Wiederholer oder Oberstufenschüler).

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist zuständig für folgende Schulen: 

  • Otto-Hahn-Realschule plus Bitburg
  • Kaiser-Lothar-Realschule plus Prüm
  • Realschule plus Bleialf
  • Regino-Gymnasium Prüm
  • St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg
  • Grund- und Realschule plus Neuerburg
  • Franziskus Grund- und Realschule plus Irrel
  • Theobald-Simon-Schule Bitburg
  • Berufsbildende Schule Prüm

Es gibt zwei Arten der Ausleihe:

  • Die Ausleihe ohne Gebühr auf Antrag ist für Schüler bestimmt, deren Eltern ein geringes Einkommen haben. Eltern, die noch an dieser Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, müssen den Antrag bis zum Stichtag 15. März 2023 abgegeben haben.
  • Der Anmeldezeitraum für die Teilnahme gegen Gebühr erfolgt vom 26.05.-26.06.2023. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis spätestens 25. Mai 2023 an alle Schülerinnen und Schüler verteilt.

Im laufenden Schuljahr 2022/2023 haben 2765 der insgesamt 4859 Schüler der Schulen des Kreises an der Schulbuchausleihe teilgenommen.

Die Rückgaben der Bücher des Schuljahres 2022/2023 müssen bis spätestens 21. Juli 2023 erfolgt sein, alle rückgabepflichtigen jedoch nicht zurückgegeben Exemplare werden nach dieser Frist automatisch als Schadenersatz festgesetzt.

Weitere Informationen bei der Kreisverwaltung des Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer B331, Lydia Burger, Telefon 06561 15-3311 und Tabea Born, Telefon 06561 15-3310 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hinweis zu den digitalen Lehrmitteln:
Seitens des Schulträgers ist auch für das kommende Schuljahr vorgesehen, dass sämtliche digitalen Lehrmittel zentral durch den Schulträger beschafft werden. Sofern ein Antrag auf unentgeltliche Schulbuchausleihe oder Ausleihe gegen Gebühr gestellt wurde, ist die Registrierung für die digitalen Lehrmittel automatisch erfolgt.
In den anderen Fällen ist eine Registrierung im Elternportal (www.lmf-online.rlp.de) anhand der Freischaltcodes, die demnächst an die Schüler verteilt werden, bis zum 26.06.2023 erforderlich.
Fragen hierzu beantwortet Patrick Lehnertz unter Tel. 06561 15-4251 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 15.02.2023

Zuständig

  • Burger, Lydia

    Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit Essensgeld, Allgemeine Schulverwaltung

    Tel.: 06561 15-2211
    Kontaktformular
  • Born, Tabea

    Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit, Essensgeld, Allgemeine Schulverwaltung

    Tel.: 06561 15-2210
    Kontaktformular

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