Corona: Kein „Hüttenbrennen“ in gewohnter Weise
Das sogenannte „Hüttenbrennen“ ist ein typischer Eifeler Brauch, der jedes Jahr an „Schafssonntag“, dem ersten Sonntag nach Fastnacht, in vielen Orten begangen wird. Dabei wird mit einem großen Feuer symbolisch der Winter „verbrannt“ und ein guter Sommer heraufbeschworen. Die Zusammenkunft der Bewohner mit ihren Familien sowie der Verzehr von Eiern, Bier und Hochprozentigem gehören üblicherweise dazu.
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist darauf hin, dass die gute Tradition des Hüttenbrennens aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr leider nicht in der gewohnten Weise stattfinden kann.
Das Abbrennen eines Feuers ist in Abstimmung mit Ihrer Ortsgemeinde nur unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung möglich. Es gilt insbesondere das Ansammlungsverbot, d. h. die Bildung von Zuschauergruppen ist ausdrücklich untersagt. Auch das Konsumieren alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist derzeit nicht möglich. Bitte haben Sie hierfür im Zuge der Bemühungen, die Pandemie weiter einzudämmen, Verständnis.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 15.02.2021