Menu

Sie sind hier: Pressemitteilungen

Corona-Krise: Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz

Das Landesförderprogramm Corona Soforthilfe Kredit RLP ergänzt die Soforthilfen des Bundes und erweitert diese zudem auf Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Freiberufler, Unternehmen und Landwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz.

Der Corona Soforthilfe Kredit RLP wird über die Hausbank beantragt und beträgt für:

  • Solo-Selbstständige und Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte: Sofortdarlehen über 10.000 Euro.
  • Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigte: Sofortdarlehen über 30.000 Euro sowie ein Zu-schuss über 9.000 Euro.

Der Programmzinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a. Der Kredit wird mit einer 90%igen Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut beantragt und ausgereicht. Das Laufzeitende des Kredites ist der 31.03.2026 bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit bis zum 31.12.2021. Die Auszahlung des Landeszuschusses erfolgt separat direkt an den Antragsteller. Im Fall der Nichtinanspruchnahme des Kredites ist ein bereits ausgezahlter Landeszuschuss vom Antragsteller zurückzuzahlen.

Das Antragsformular kann im Internet unter https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp abgerufen werden.

 

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 03.04.2020

Eifelkreis verbindetArbeitgebermarke Eifel Region Trier  Leader  Familienportal Eifelkreis  Zukunftsinitiative Eifel  Baukultur Eifel

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.