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Hotline zur Beantragung von Kurzarbeitergeld

Im Rahmen der Coronakrise treten rückwirkend zum 1. März 2020 Erleichterungen für die Anmeldung von Kurzarbeitergeld in kraft.
Das heißt, dass Kurzarbeitergeld auch rückwirkend ausbezahlt werden kann.

Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service. Wer keinen Ansprechpartner hat, wendet sich an die Hotline (0800/4-55555-20).

Die Bundesagentur hat für den Bereich Trier eine Regionummer freigeschaltet: 0651/205-1111.

 

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 17.03.2020

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