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Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls

Beschäftigte und Selbstständige, die vom Gesundheitsamt wegen Corona unter amtliche Quarantäne gestellt werden, haben nach der Lohnfortzahlungsfrist Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls.

Ansprüche sind an das Landesamt für Soziales Rheinland-Pfalz zu richten. Auf deren Homepage findet man Merkblätter und Antragsformulare sowie Ansprechpartner.

https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/gesundheit/oeffentliches-gesundheitswesen/aufgaben-nach-dem-infektionsschutzgesetz/

 

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 17.03.2020

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