Schülerbeförderung: Übernahme von Fahrkosten für Sekundarstufe II im Schuljahr 2014/15
Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass die Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 - 13 der Gymnasien sowie der Berufsbildenden Vollzeitschulen für die Bildungsgänge Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule sowie das Berufliche Gymnasium einkommensabhängig ist.
Die Einkommensgrenze beträgt für Schüler/innen
im Haushalt der Eltern (bzw. Elternteil, der mit Partner/in zusammenlebt)
- bei einem Kind: 26.500 Euro
- bei zwei Kindern: 30.250 Euro
- bei drei Kindern: 34.000 Euro
- bei vier Kindern: 37.750 Euro
im Haushalt eines Elternteils
bei einem Kind: 22.750 Euro
- bei zwei Kindern: 26.500 Euro
- bei drei Kindern: 30.250 Euro
- bei vier Kindern: 34.000 Euro
Anträge für das Schuljahr 2014/2015 sind bis zum 30.06.2014 unter Beifügung der entsprechenden Einkommensbelege bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 08, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, zu stellen. Soweit Anträge nach Ablauf der v. g. Frist eingehen, ist nicht gewährleistet, dass die Schüler/innen rechtzeitig zum Beginn des kommenden Schuljahres im Besitz der für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erforderlichen Fahrkarten sind.
Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse des Kalenderjahres 2012. Sofern das Einkommen des Jahres 2013 oder 2014 wesentlich niedriger ist, wird dieses auf Antrag zugrunde gelegt.
Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen I und II sowie des Berufsvorbereitungsjahres werden auf Antrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einkommensunabhängig übernommen.
Die erforderlichen Antragsvordrucke sind in den Sekretariaten der jeweiligen Gymnasien bzw. der Berufsbildenden Schulen Bitburg und Prüm erhältlich.
Weitere Auskünfte erteilt bei der Kreisverwaltung Stefanie Grün, Tel. 06561/15-1230, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 02.04.2014