Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm in der Ortsgemeinde Weinsheim
Das Büro Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, hat im Auftrag der Andreas Stihl AG & Co. KG, Weinsheim, eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm in der Ortsgemeinde Weinsheim, in Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ in der Ortsgemeinde Weinsheim, Verbandsgemeinde Prüm, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.
Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:
Zusammenfassend kommen wir zu dem Ergebnis, dass das Planungsvorhaben bei Beachtung bzw. Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Anforderungen raumverträglich und mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist:
- In den nachfolgenden Verfahren ist darauf hinzuwirken, dass von dem Vorhaben keine schädlichen Immissionen ausgehen.
- Der vorgesehene Standort ist nicht im aktuellen Flächennutzungsplans der VG Prüm enthalten. Daher ist im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen.
- Das Vorhaben liegt in einem Vorranggebiet der Landwirtschaft. Im weiteren Verfahren ist daher dafür Sorge zu tragen, dass keinem landwirtschaftlichen Betrieb durch das Vorhaben planungsbedingte Nachteile entstehen.
- Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten.
- Die wasserrechtlichen Belange zur Abwasserbeseitigung sowie zur Starkregenvorsorge sind zu beachten.
- Die Auflagen der Westnetz sind zu beachten.
- Das Plangebiet ist im Rahmen einer bodendenkmalpflegerischen Sachverhaltsermittlung nach archäologischen Vorgaben zu untersuchen.
Bitburg, 2. November 2022
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Im Auftrag
Katharina Scheer