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Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in Herforst

Mit Schreiben vom 17.01.2022 hat das Büro BGHplan, Trier, im Auftrag der Firma WI Energy GmbH, Trier, eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Herforst, Verbandsgemeinde Speicher, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit:

Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:

Zusammenfassend kommen wir zu dem Ergebnis, dass das Planungsvorhaben teilweise im Widerspruch zu Grundsätzen der Raumordnung steht und dementsprechend nur unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Anforderungen raumverträglich und mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

  1. Das Vorhaben liegt in einem Vorranggebiet der Landwirtschaft. Im weiteren Verfahren sind Aussagen über die agrarstrukturellen Auswirkungen des Vorhabens auf Belange der Landwirtschaft, bzw. der konkret und/oder mittelbar betroffenen Landwirte zu ergänzen und vertieft darzustellen.
  2. Für PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich besteht ein Planungsvorbehalt. Daher ist im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen.
  3. Das Plangebiet im Rahmen einer rohstoffgeologischen Sachverhaltsermittlung zu untersuchen, um nachzuweisen, dass die Rohstoffvorkommen eine Ausweisung als Rohstoffsicherungsfläche nicht mehr rechtfertigen.
  4. In den nachfolgenden Verfahren ist darauf hinzuwirken, dass von der PV-Anlage keine schädlichen Immissionen ausgehen. So sind u.a. mögliche Blendwirkungen auszuschließen, insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung des Vorhabens in einem militärischen Schutzbereich.
  5. Im Rahmen der FNP-Gesamtfortschreibung sind mögliche Alternativstandorte im gesamten Gebiet der VG Speicher zu überprüfen (Planungserfordernis).
  6. Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten.
  7. Anfallendes Oberflächenwasser darf nicht auf Anliegergrundstücke gelenkt werden.
  8. Der Lage des Plangebietes im Schutzbereich Militär ist Rechnung zu tragen.
  9. Das Plangebiet ist im Rahmen einer bodendenkmalpflegerischen Sachverhaltsermittlung durch geophysikalische Prospektionen (Magnetik) nach archäologischen Vorgaben zu untersuchen.
  10. Die Auflagen der betroffenen Leitungen Fernleitungsbetriebsgesellschaft Idar-Oberstein, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie der Telekom sind bei der Errichtung der PV Anlage zu beachten.

Bitburg, 24. Juni 2022
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Im Auftrag

                                                                    Katharina Scheer

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