Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Matzen
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 23. Mai 2022, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros isu, Bitburg, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) für zur Errichtung von zwei Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Matzen, Stadt Bitburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.
1. Die Firma WES Green GmbH, Föhren, plant die Errichtung von zwei Photovoltaik-Freiflächenanlage in Matzen, Stadt Bitburg.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft,
- ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und
- ob das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.
2. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i.V.m. §17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 04.07. bis 03.08.2022 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:
- Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de (Bekanntmachungen)
- VG Arzfeld: www.vg-arzfeld.de
3. Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 17.07.2022 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Scheer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder der Stadt Bitburg, Herr Zimmer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) abgegeben werden.
4. Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Bitburg, 09.06.2022
Im Auftrag
Helmut Berscheid