Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Winterspelt und Urb
Mit Schreiben vom 17.12.2021 hat das Büro BGH Plan, Trier im Auftrag der WES Green GmbH, Föhren eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in den Ortsgemeinden Winterspelt und Urb, Verbandsgemeinde Prüm, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.
Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:
Die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in den Ortsgemeinden Winterspelt und Urb, Verbandsgemeinde Prüm ist unter folgenden Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar:
- Die geplante PV Anlage stimmt grundsätzlich mit den Zielen zur Förderung erneuerbarer Energien in der Region Trier überein.
- Von der PV Anlage gehen keine schädlichen Immissionen aus, mögliche Blendwirkungen sind auszuschließen.
- Im Rahmen der FNP-Gesamtfortschreibung sind mögliche Alternativstandorte im gesamten Gebiet der VG Prüm zu überprüfen und insbesondere eine punktuelle Konzentration von PV-Freiflächenanlagen zu vermeiden. (Planungserfordernis).
- Im weiteren Verfahren sind Aussagen über die agrarstrukturellen Auswirkungen des Vorhabens auf Belange der Landwirtschaft, bzw. der konkret und/oder mittelbar betroffenen Landwirte zu ergänzen und vertieft darzustellen, insbesondere die Auswirkungen auf den Bodenmarkt müssen in die Abwägung einfließen.
- Anfallendes Oberflächenwasser darf nicht auf Anliegergrundstücke gelenkt werden.
- Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten, insbesondere sind PV-Modulüberstellungen in Bereichen von Magergrünland untersagt.
- Das Plangebiet ist im Rahmen einer bodendenkmalpflegerischen Sachverhaltsermittlung durch geophysikalische Prospektionen (Magnetik) nach archäologischen Vorgaben zu untersuchen.
- Es ist sicherzustellen, das PV-Freiflächenanlagen nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Stromerzeugung zurückgebaut und Bodenversiegelungen beseitigt werden.
- Die innerhalb der Sondergebietsfläche „Winterspelt“ gelegene Waldfläche – Grundstück Gemarkung Winterspelt, Flur 1, Flurstück 58 (Teilfläche) – ist von der Planung auszuschließen.
Bitburg, 28. März 2022
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Im Auftrag
Erich Kill