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Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Mützenich

Mit Schreiben vom 05.11.2021 hat das Büro gutschker & dongus, GmbH, Odernheim, im Auftrag der solargrün GmbH, Saulheim, eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Mützenich, Verbandsgemeinde Prüm, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.

Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:

Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Mützenich, Verbandsgemeinde Prüm, ist unter folgenden Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar:

1. In den nachfolgenden Verfahren ist darauf hinzuwirken, dass von der PV Anlage keine schädlichen Immissionen ausgehen. So sind u.a. mögliche Blendwirkungen auszuschließen.
2. Für PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich besteht ein Planungsvorbehalt. Der vorgesehene Standort ist nicht im aktuellen Flächennutzungsplans der VG Prüm „Erneuerbare Energien“ enthalten. Daher ist im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen. 
3. Im Rahmen der FNP-Gesamtfortschreibung sind mögliche Alternativstandorte im gesamten Gebiet der VG Prüm zu überprüfen (Planungserfordernis). 
4. Im weiteren Verfahren sind Aussagen über die agrarstrukturellen Auswirkungen des Vorhabens auf Belange der Landwirtschaft, bzw. der konkret und/oder mittelbar betroffenen Landwirte zu ergänzen und vertieft darzustellen.
5. Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten, auch im Sinne der Lage der Fläche im Naturpark Nordeifel. 
6. Anfallendes Oberflächenwasser darf nicht auf Anliegergrundstücke gelenkt werden. 
7. Dem Stellenwert der Fläche in einem landesweit bedeutsamen Bereich für Erholung und Tourismus ist Rechnung zu tragen. Daher soll bei der Projektrealisierung besonderer Wert auf die Einbindung des Plangebietes in die umgebende Landschaft gelegt werden. 

Bitburg, 09. Februar 2022
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Im Auftrag

Katharina Scheer

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