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Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Schankweiler

Mit Schreiben vom 13.08.2021 hat das Büro EE-Plan, Cuxhaven, im Auftrag der Energiedienstleistungen Bald GmbH, Kamen, eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Schankweiler, Verbandsgemeinde Südeifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.

Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:

Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Schankweiler, Verbandsgemeinde Südeifel, ist unter folgenden Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar:

1.    In den nachfolgenden Verfahren ist darauf hinzuwirken, dass von der PV Anlage keine schädlichen Immissionen ausgehen. So sind u. a. mögliche Blendwirkungen auszuschließen.
2.    Für PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich besteht ein Planungsvorbehalt. Der vorgesehene Standort ist nicht in der aktuellen sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Südeifel „Erneuerbare Energien“ enthalten. Daher ist im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen.
3.    Im Rahmen der FNP-Gesamtfortschreibung sind mögliche Alternativstandorte im gesamten Gebiet der VG Südeifel zu überprüfen (Planungserfordernis).
4.    Im weiteren Verfahren sind Aussagen über die agrarstrukturellen Auswirkungen des Vorhabens auf Belange der Landwirtschaft, bzw. der konkret und/oder mittelbar betroffenen Landwirte zu ergänzen und vertieft darzustellen.
5.    Das Vorhaben liegt in einem Vorbehaltsgebiet des regionalen Biotopverbunds sowie der Landwirtschaft. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
6.    Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten, auch im Sinne der Lage der Fläche im Naturpark Südeifel. Hier wird u. a. auf die verpflichtende Durchführung einer (Vor-) Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens hingewiesen.
7.    Anfallendes Oberflächenwasser darf nicht auf Anliegergrundstücke gelenkt werden.
8.    Die Auflagen der Westnetz und der Telekom sind bei der Errichtung der PV Anlage zu beachten.
9.    Das Plangebiet ist im Rahmen einer bodendenkmalpflegerischen Sachverhaltsermittlung durch geophysikalische Prospektionen (Magnetik) nach archäologischen Vorgaben zu untersuchen.
10.  Dem Stellenwert der Fläche in einem Vorranggebiet mit guter Eignung für landschaftsbezogene Freizeit und Erholung ist Rechnung zu tragen. Daher soll bei der Projektrealisierung besonderer Wert auf die Einbindung des Plangebietes in die umgebende Landschaft gelegt werden.

Bitburg, 18. Januar 2022

Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Im Auftrag

Katharina Scheer

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