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Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Errichtung von zwei Betriebsstätten in Hersdorf

Mit Schreiben vom 18.08.2021 hat das Büro ISU, Bitburg, im Auftrag der Firma IGEL TEAM; Hersdorf, eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Errichtung bzw. Betrieb von zwei Betriebsstätten (Garten und Landschaftsbau) im Außenbereich der Ortsgemeinde Hersdorf, VG Prüm, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.

Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:

Errichtung bzw. Betrieb von zwei Betriebsstätten (Garten und Landschaftsbau) in der Ortsgemeinde Hersdorf, Verbandsgemeinde Prüm, ist unter folgenden Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar:

1.    Die geplante Betriebserweiterung stimmt grundsätzlich mit den Zielen der Raumordnung überein.
2.    Es ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplans zum Immissionsschutz berücksichtigt werden, ggf. durch entsprechende Immissionsgutachten.
3.    Im Rahmen der Bauleitplanverfahren sind die naturschutzfachlichen Belange abzuhandeln.
4.    Die weiteren Planungen sollen im Einklang mit der Verordnung des LGs „Naturpark Nordeifel“ stehen.
5.    Im weiteren Verfahren ist eine Umweltprüfung einschließlich Artenschutzprüfung durchzuführen.
6.    Die baulichen Anlagen sind verträglich in das Landschaftsbild einzufügen. Vorhandene, nicht durch bauliche Anlagen überplante Strukturen sind zum Erhalt festzusetzen.
7.    Ein Entwässerungskonzept zur Niederschlagswasserentwässerung ist zu erstellen.
8.    Die verkehrliche Erschließung ist gemäß der Auflagen des Landesbetriebes Mobilität anzupassen.
9.    Im Rahmen der Planungen wurden mögliche Alternativstandorte überprüft und gegeneinander abgewogen (Planungserfordernis).

Bitburg, 18. Januar 2022

Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Im Auftrag

Katharina Scheer

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