Öffentliche Bekanntmachung der Kreisordnungsbehörde - Verlängerung Geltungsdauer Allgemeinverfügung
Gemäß § 15 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz – VersammlG), § 28 a Abs. 7 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm folgende Allgemeinverfügung:
Artikel 1:
Die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 14.01.2022 zur Regelung der „Montags- oder Lichterspaziergänge“ bzw. thematisch hierzu vergleichbarer Ansammlungen wird bis zum 11.02.2022 verlängert.
Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben
(§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes).
Diese Entscheidung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer 102, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in 54634 Bitburg, Trierer Straße 1, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur 1 an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erhoben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Bitburg, 28.01.2022
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als Kreisordnungsbehörde
gez.
Andreas Kruppert
Landrat
[1] Soweit in § 2 Abs. 3 Satz 1 ERVLVO noch auf § 2 Nr. 3 des zwischenzeitlich aufgehobenen Signaturgesetzes verwiesen wird, gilt für die qualifizierte elektronische Signatur Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).