Ergebnis der vereinfachten raumordnerische Prüfung zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der VG Prüm
Mit Schreiben vom 13.7.2021 hat das Büro BGHPlan, Trier im Auftrag der Enerparc AG, Hamburg eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Ortsgemeinden Roth bei Prüm, Auw bei Prüm, Buchet, Sellerich, Bleialf, Winterscheid, Pronsfeld, Schönecken und Dingdorf, in der VG Prüm beantragt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.
Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:
Die Errichtung der geplanten PV-Freiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde Prüm ist unter folgenden Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar:
1. Die geplante PV Anlage stimmt grundsätzlich mit den Zielen zur Förderung erneuerbarer Energien in der Region Trier überein.
2. Von der PV Anlage gehen keine schädlichen Immissionen aus, mögliche Blendwirkungen sind auszuschließen.
3. Im Rahmen der FNP-Gesamtfortschreibung sind mögliche Alternativstandorte im gesamten Gebiet der VG Prüm zu überprüfen und insbesondere eine punktuelle Konzentration von PV-Freiflächenanlagen zu vermeiden. (Planungserfordernis).
4. Im weiteren Verfahren sind Aussagen über die agrarstrukturellen Auswirkungen des Vorhabens auf Belange der Landwirtschaft, bzw. der konkret und/oder mittelbar betroffenen Landwirte zu ergänzen und vertieft darzustellen, insbesondere die Auswirkungen auf den Bodenmarkt müssen in die Abwägung einfließen.
5. Im Bereich „H-Schönecken“ liegt das Vorhaben in einem Vorranggebiet Grundwasserschutz; hier ist die Planung mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzustimmen
6. Anfallendes Oberflächenwasser darf nicht auf Anliegergrundstücke gelenkt werden.
7. Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten, insbesondere sind PV-Modulüberstellungen in Bereichen von Magergrünland untersagt.
8. Die Auflagen der Westnetz sind bei der Errichtung der PV Anlage zu beachten.
9. Das Plangebiet ist im Rahmen einer bodendenkmalpflegerischen Sachverhaltsermittlung durch geophysikalische Prospektionen (Magnetik) nach archäologischen Vorgaben zu untersuchen.
Bitburg, den 8. November 2021
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Im Auftrag
Erich Kill