Rechtsgrundlagen


Auch wenn Ihr alle keine Jura-Professoren werden wollt: Allein schon wegen den öffentlichen Fördermitteln kommt man oft nicht daran vorbei, sich mit Gesetzen zu beschäftigen. Damit Ihr Euch im Dschungel der Vorschriften zurechtfindet, hier ein kleine Zusammenstellung.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt auf Bundesebene die Aufgaben und Verfahren der Jugendhilfe und hat auch einen extra Paragraphen zur Jugendarbeit. Da dieses Gesetz auch "Achtes Buch Sozialgesetzbuch" genannt wird, könnt Ihr Euch sicher vorstellen, dass es sehr umfangreich ist. Doch auch hier naht Hilfe - die wichtigsten Passagen sind im Folgenden zusammengefasst:

In Rheinland-Pfalz ist die Jugendarbeit noch einmal extra geregelt, nämlich im

und im

Das Jugendförderungsgesetz wird durch eine Verwaltungsvorschrift ergänzt. Diese ist für die finanzielle Förderung wichtig.

Für alle, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind und Weiterbildungen besuchen möchten, bietet das

 Bildungsfreistellungsgesetz (pdf - 19 KB)

eine gute Grundlage.

Zur Ergänzung gibt es hierzu natürlich auch eine Landesverordnung.

Für alle Mitarbeiter in der Jugendarbeit gibt es noch ein wichtiges Gesetz, welches die Erteilung von Sonderurlaub für die ehrenamtlich Tätigen regelt.

Und auch dazu - wie sollte es anders sein - die Landesverordnung.



Weitere interessante Gesetze für die Jugendarbeit: