Rechtsgrundlagen
Auch wenn Ihr alle keine Jura-Professoren werden wollt: Allein schon
wegen den öffentlichen Fördermitteln kommt man oft nicht
daran vorbei, sich mit Gesetzen zu beschäftigen. Damit Ihr Euch im
Dschungel der Vorschriften zurechtfindet, hier ein kleine
Zusammenstellung.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt auf Bundesebene die Aufgaben
und Verfahren der Jugendhilfe und hat auch einen extra Paragraphen zur
Jugendarbeit. Da dieses Gesetz auch "Achtes Buch Sozialgesetzbuch"
genannt wird, könnt Ihr Euch sicher vorstellen, dass es sehr
umfangreich ist. Doch auch hier naht Hilfe - die wichtigsten Passagen
sind im Folgenden zusammengefasst:
In Rheinland-Pfalz ist die Jugendarbeit noch einmal extra geregelt,
nämlich im
und im
Das Jugendförderungsgesetz wird durch eine
Verwaltungsvorschrift ergänzt. Diese ist für die finanzielle
Förderung wichtig.
Für alle, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind
und Weiterbildungen besuchen möchten, bietet das
Bildungsfreistellungsgesetz
(pdf - 19 KB)
eine gute Grundlage.
Zur Ergänzung gibt es hierzu natürlich auch eine
Landesverordnung.
Für alle Mitarbeiter in der Jugendarbeit gibt es noch ein
wichtiges Gesetz, welches die Erteilung von Sonderurlaub für die
ehrenamtlich Tätigen regelt.
Und auch dazu - wie sollte es anders sein - die Landesverordnung.
Weitere interessante Gesetze
für die Jugendarbeit: