Strukturen

Jugendpflege, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendförderung, Jugendhilfe - in dieses Definitions- und Begriffswirrwarr muss ein wenig Ordnung gebracht werden !

Also:
Jugendhilfe ist der Oberbegriff für alles, da alle Arbeitsbereiche im weitesten Sinne auf eine Förderung Jugendlicher abzielen. Die Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz definiert.

Regelungen der Jugendhilfe für das Land Rheinland-Pfalz sind im Ausführungsgesetz des KJHG angegeben.

Für die Bereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit stellt das Land Rheinland-Pfalz ein eigenes Landesgesetz zur Verfügung. Da steht auch genauer drin, was unter diesen beiden Begriffen zu verstehen ist.

Zu diesem Gesetz gibt es auch eine Verwaltungsvorschrift, wo näher erläutert ist, wer für was verantwortlich ist und wo es Geld hergibt.

Jugendsozialarbeit ist der Name für die Arbeit, die Jugendlichen hilft, soziale Benachteiligungen oder andere Beeinträchtigungen zu überwinden. Jugendsozialarbeit ist also ein Feld der Jugendhilfe, was sich speziell mit der Lebensplanung von Jugendlichen beschäftigt. Auch diese Arbeit ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz in einem speziellen Paragraphen geregelt, nämlich im Paragraph 13.

Was Jugendpflege bedeutet, habt ihr ja schon am Anfang dieser Rubrik nachlesen können, noch mehr dazu findet ihr unter "Aufgaben und Tätigkeiten" oder in den Downloads.

Für den Begriff Jugendarbeit gibt es eine eigene Rubrik auf dieser Seite. Schaut dort mal rein !