Jugendpflege, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
Jugendförderung, Jugendhilfe - in dieses Definitions- und
Begriffswirrwarr muss ein wenig Ordnung gebracht werden !
Also:
Jugendhilfe ist der Oberbegriff für alles, da alle Arbeitsbereiche
im weitesten Sinne auf eine Förderung Jugendlicher abzielen. Die
Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe sind im Kinder- und
Jugendhilfegesetz definiert.
Regelungen der Jugendhilfe für das Land Rheinland-Pfalz sind im
Ausführungsgesetz des KJHG angegeben.
Für die Bereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit stellt das
Land Rheinland-Pfalz ein eigenes Landesgesetz zur Verfügung. Da
steht auch genauer drin, was unter diesen beiden Begriffen zu verstehen
ist.
Zu diesem Gesetz gibt es auch eine Verwaltungsvorschrift, wo
näher erläutert ist, wer für was verantwortlich ist und
wo es Geld hergibt.
Jugendsozialarbeit ist der Name für die Arbeit, die
Jugendlichen hilft, soziale Benachteiligungen oder andere
Beeinträchtigungen zu überwinden. Jugendsozialarbeit ist also
ein Feld der Jugendhilfe, was sich speziell mit der Lebensplanung von
Jugendlichen beschäftigt. Auch diese Arbeit ist im Kinder- und
Jugendhilfegesetz in einem speziellen Paragraphen geregelt,
nämlich im Paragraph 13.
Was Jugendpflege bedeutet, habt ihr ja schon am Anfang dieser Rubrik
nachlesen können, noch mehr dazu findet ihr unter "Aufgaben und
Tätigkeiten" oder in den Downloads.
Für den Begriff Jugendarbeit gibt es eine eigene Rubrik auf dieser
Seite. Schaut dort mal rein !