Arbeitskreise

Grundlage für diese Form der Zusammenarbeit bietet das KJHG im Paragraph 78.


2.1 Arbeitsgemeinschaft Jugend der EuRegio SaarLorLuxRhein

Im Herzen Europas ist die Großregion ein grenzüberschreitender Raum, in dem fünf Länder bzw. Regionen seit den siebziger Jahren eine gemeinsame Zukunft entwickeln und dafür die Grenzen, die der Region seit Jahrzehnten Gestalt gegeben haben, überwinden wollen.
Durch die Öffnung der Grenzen stehen die Staaten bzw. die lokalen Gebietskörperschaften vor neuen Herausforderungen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein Instrument, um diese Entwicklungen voranzutreiben.
 
Die Notwendigkeit einer institutionellen grenzüberschreitend tätigen Vertretung der kommunalen Interessen führte am 15. Februar 1995 zur Gründung der EuRegio SaarLorLuxRhein, als gemeinnützigen Verein nach luxemburgischem Recht (asbl). Seitdem gibt es einen kommunalen Spitzenverband der Großregion.

Die Aufgaben der EuRegio:


2.2 AG Jugend Prüm

Unter Beachtung des § 78 KJHG / SGB VIII wurde die Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend AG genannt) Jugend Prüm 1991 gegründet. Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluß von Vertreterinnen und Vertretern von in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Institutionen und Organisationen der Region Prüm.

Die Mitglieder der AG sind Fachkräfte aus verschiedenen Einrichtungen, für die Jugendarbeit ein relevantes Thema ist. Die Mitglieder werden von der AG vorgeschlagen und benannt. Es besteht ein fester Teilnehmerkreis. Zur Bearbeitung besonderer Fragestellungen können fachliche Untergruppen gebildet werden.

In der AG Jugend Prüm geht es im wesentlichen um den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Fachkräften der Jugendarbeit und die Durchführung von Kooperationsprojekten, die aus der Arbeitsgruppe heraus initiiert werden.


2.3 Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm

Ein so komplexes Aufgabenfeld, wie es die Sucht- und Gewaltvorbeugung darstellt, kann von einzelnen, isoliert nebeneinander her arbeitenden Personen / Institutionen nicht sinnvoll ausgefüllt werden. Vernetzung und Kooperation sind unbedingt erforderlich. Aus diesem Grunde hat sich der regionale Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention gebildet. Er entwickelt sucht- und gewaltvorbeugende Maßnahmen, die sich an den jeweiligen Erfordernissen in unserer Region orientieren. Durch gemeinsame Planung, durch langfristig orientierte Projektarbeit, durch Koordination und Kooperation leistet der Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention einen wichtigen Beitrag zum kontinuierlichen Aufbau einer gesundheitsfördernden und suchtvorbeugenden Infrastruktur in der Region. 

    

2.4 Arbeitskreis Mädchen im Eifelkreis Bitburg-Prüm


Grundlage der Arbeit des AK Mädchen im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist die Umsetzung des § 9 Abs. 3 KJHG insbesondere: Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern (spezifische Lebenssituation im ländlichen Raum); der Abbau von Benachteiligungen; die Förderung der Gleichberechtigung.
Der AK Mädchen im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist ein regelmäßig tagendes Forum für Mitarbeiterinnen von Organisationen und Institutionen im Eifelkreis Bitburg-Prüm, die sich die Sicherung und Förderung der Mädchenarbeit im Kreis zum Ziel gesetzt haben. Der AK ist auf Nachfrage offen für weitere Mitglieder. Zu den Zielgruppen des AK Mädchen zählen Mädchen und junge Frauen, Aktive in der Mädchenarbeit, Fachleute und politische Gremien. Mehr zur Zielsetzung und zu den Aufgabenbereichen findet man im nachfolgenden Flyer.