Offene Treffs


Was ?


Ein Offener Jugendtreff ist ein Raum, den Jugendliche unabhängig von Verbands- oder Vereinszugehörigkeit nutzen können. Hier besteht für die Jugendlichen die Möglichkeit, sich zu treffen, miteinander die Freizeit zu verbringen.
Formal ist der Offene Treff durch das Prinzip der Selbstorganisation gekennzeichnet und steht grundsätzlich allen Jugendlichen eines Dorfes zur Verfügung. Im Rahmen eines Offenen Treffs sind Angebote und Initiativen der Offenen Jugendarbeit möglich.

Warum ?


Die Notwendigkeit der Selbstorganisation eröffnet den Jugendlichen ein politisches und soziales Lernfeld. Dies betifft
  • die Notwendigkeit, Verantwortung für die eigenen Handlungen zu übernehmen
  •  die Notwendigkeit, eigene und fremde Interessen in Ausgleich zu bringen
  •  die Möglichkeit, einen selbstbestimmten Bereich zu haben
  •  die Möglichkeit der Teilhabe an politischen Entscheidungen im Gemeinwesen

  • Die Gruppe der Gleichaltrigen und die Clique ist für die Bildung der Persönlichkeit und der sozialen Fähigkeiten im Jugendalter von großer Wichtigkeit. Der Offene Treff bietet hierfür einen Sozialraum, in dem Jugendliche auf ihre eigene Weise leben können und einen Lernort, an dem die Jugendlichen Grundfähigkeiten des Zusammenlebens ausprobieren und lernen können.

    Der Offene Treff begünstigt das Gespräch zwischen den Jugendlichen und den Vertretern und Vertreterinnen der Orts- oder Kirchengemeinde. Über diese Gespräche können Jugendliche aktiv in das Gemeinwesen einbezogen werden. Ebenso ist der Offene Treff für die in der Jugendarbeit Tätigen ein Ort der Begegnung mit Jugendlichen und schafft so Möglichkeiten, sich gegenseitig bekannt zu machen und gemeinsam mit den Jugendlichen jugendgemäße Angebote, Programme und Projekte in der Gemeinde zu entwickeln.


    Wie ?

    Bei der Einrichtung eines Jugendtreffs ist es ratsam, die Jugendlichen möglichst frühzeitig bei der Planung und Ausgestaltung zu beteiligen. Ihnen soll eine möglichst große Freiheit bei der Gestaltung und Einrichtung des Raumes gegeben werden.
    Die Erfahrung zeigt: Je mehr Jugendliche bei der Planung und Errichtung der Jugendräume beteiligt sind, desto mehr Verantwortung übernehmen sie auch nach der Fertigstellung für ihren Jugendraum.
    Jugendliche haben dabei gänzlich andere Vorstellungen als Erwachsene, wie ein solcher Wohlfühlraum auszusehen hat. So sind die Ansprüche an das Mobiliar nicht an Neuwertigkeit und Pflegeleichtigkeit orientiert, sondern an Gemütlichkeit und den Umstand, dass leichte Beschädigungen und Verschmutzungen keine Katastrophe sind.
     
    Die Unterhaltskosten des Offenen Treffs sind vom Träger zu übernehmen. Für die Nutzung des Offenen Treffs sollten den Jugendlichen keine Mietkosten entstehen.

    Die Jugendlichen eines Offenen Treffs geben sich eine Vertretungsstruktur. Wünschenswert ist, dass die Mitglieder dieser Vertretungsstruktur mindestens 18 Jahre alt sind. Wichtiger aber als das Alter ist, dass die verantwortlichen Jugendlichen tatsächlich im Offenen Treff anwesend sind, die Verhältnisse kennen und so die Jugendlichen einerseits wirklich vertreten können, aber andererseits auch echte Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die Erwachsenen des Gemeinwesens sind.

    Die Vertreter eines Offenen Treffs benötigen die Begleitung und Beratung durch Erwachsene. Diese sollen vor Ort wohnen, das Vertrauen sowohl der Jugendlichen als auch des Trägers besitzen und von der Jugendpflege regelmäßig beraten werden.

    Eine Nutzungsordnung ist im Einvernehmen mit den Jugendlichen des Offenen Treffs, dem Träger des Offenen Treffs und der Jugendpflege zu erstellen.
    Diese soll enthalten:

    Grundsätzlich ist es wichtig, nach dem Festlegen aller notwendigen Regelungen, den verantwortlichen Jugendlichen eines Offenen Treffs den Schlüssel für "ihren" Treff zu überlassen; dies zeigt Wertschätzung und überträgt Verantwortung.