Start ?
01.01.2006
Wer kann das "Jugendtaxi"
verbilligt nutzen?
Alle im Kreisgebiet wohnhaften Personen zwischen dem 16. und dem
vollendeten 21. Lebensjahr! Im Zweifel kann sich der Fahrer die
Berechtigung durch Vorlage des Personalausweises, Reisepasses etc.
nachweisen lassen.
Wie funktioniert`s?
1. Ihr ruft eines der eben genannten Taxiunternehmen an.
2. Die betreffenden Personen füllen einen sogenannten
Mitfahrschein im Taxi aus.
3. Der Taxiunternehmer zieht den Zuschussbetrag (1,50 € pro berechtigte
Person) unmittelbar nach der Fahrt vom Gesamtfahrpreis, den der
Fahrgast zu zahlen hat, ab.
Weitere Auskünfte erteilt:
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Herr Zender, Tel. 06561-151260 oder
Herr Michaeli, Tel. 06561-151251