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Die meisten Menschen möchten auch im höheren Lebensalter selbstbestimmt
und eigenverantwortlich in den eigenen vier Wänden leben. Bauliche
Maßnahmen, die das Wohnen im Alter ermöglichen und erleichtern,
unterstützt das rheinland-pfälzische Finanzministerium im Rahmen des
Modernisierungsprogramms mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen.
Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung. Der
Förderkatalog beinhaltet unter anderem die Verbreiterung von Türen, den
Einbau einer Rampe für den barrierefreien Zugang zur Wohnung oder die
bodengleiche rollstuhlgerechte Dusche.
Ab diesem Jahr zählt auch der Einbau von technischen
Unterstützungssystemen zu den förderfähigen Maßnahmen - ein wichtiger
Baustein, um die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern und
ihnen zu ermöglichen, länger in der eigenen Wohnung zu verbleiben.
Konkret werden gefördert: Vorrichtungen für die Abschaltung von
Lichtquellen und elektrischen Geräten, wie beispielsweise Bügeleisen,
Herd, Kaffeemaschinen, über ein zentrales Steuerungssystem, bedienbare
elektrische Rollläden sowie die Anschaffung des erforderlichen, einfach
bedienbaren Steuerungsgeräts. Zusätzlich gibt es Fördermittel für die
Anbringung von Sensoren an Fenstern und Haustüren, die offene Fenster
und Türen bei Verlassen der Wohnung anzeigen, sowie Bewegungsmelder und
Wasserflusssensoren, die Aufschluss über Aktivitäten der Bewohner
geben. Dies dient vor allem der Sicherheit.
Eigentümer von Wohnimmobilien können über ihre Hausbank ein
zinsverbilligtes Darlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz
(LTH) beantragen. Die Höhe dieses Darlehens beträgt 460 Euro pro
Quadratmeter Wohnfläche. Grundlage für den Antrag ist die Bestätigung
für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie, die von der zuständigen
Kreis- oder Stadtverwaltung ausgestellt wird.
Als Alternative zu den Darlehen gibt es im Modernisierungsprogramm
einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25
Prozent der Investitionen für Modernisierungsmaßnahmen zwischen
mindestens 2.000 Euro und höchstens 10.000 Euro pro Wohnung. Anträge
nimmt die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm entgegen.
Informationen erhalten Interessenten auf den Internetseiten der LTH unter www.lth-rlp.de oder bei der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, Tel.: 06561 15-3150, E-mail:
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